Das LVR-Freizeitgeld für den Stadtbezirk Köln-Innenstadt wird bei uns seit 1.9.2025 wieder ausgezahlt!
Wer kann dieses Geld erhalten?
Menschen aus dem Stadtbezirk Innenstadt mit einer psychischen Erkrankung, die selbständig wohnen.
Was muss man tun?
- Eine Freizeitaktivität planen und durchführen. Die Kosten dafür muss man zunächst selbst tragen.
- Quittungen und Belege dazu zu den Kassenzeiten im Sekretariat des SPZ vorlegen. Wenn Sie diese Kassenzeit nicht nutzen können (zum Beispiel bei Berufstätigkeit), vereinbaren Sie bitte telefonisch einen individuellen Termin. Wichtig: Bitte bringen Sie ein Dokument mit, aus dem Ihre Adresse hervorgeht. Dies wird nicht gespeichert!
Was ist noch wichtig?
Kein Geld gibt es, wenn die Fördermittel erschöpft sind oder die Aktivität nicht den Förderrichtlinien entspricht. Wer hierzu vorher eine Auskunft benötigt, wendet sich an die Kontaktstelle des SPZ. Wer einem anderen Stadtbezirk wohnt, muss sich an das dortige SPZ wenden.
Beispiele für Maßmahmen, die gefördert werden
Möglich ist die Förderung beispielsweise für kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte, Museums- oder Kinobesuche, für Vereine, Sportverantstaltungen, Fitnesskurse, VHS-Kurse etc. Es können Kursgebühren oder Eintrittsgelder ganz oder anteilig erstattet werden
Nicht erstattet werden…
… Kosten für Waren und Dienstleistungen, also z.B. Frisörbesuche, Anschaffung von Gegenständen, Lebensmittel, Kleidung, Geräte.
Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich damit an die Kontaktstelle im SPZ
Kassenzeit:
Dienstag, 12.13 Uhr